Thema: Briefkasten

 

 

Inhaltlich ist zu diesem Thema auszuführen: Gemäß Verordnung hat der Austausch von Postkästchen bis inkl. Sommer 2006 zu erfolgen. Der Aufstellungsort der Postkästchen kann am Ort der derzeitigen Postanlage im Haus angebracht, oder auch in einem Bereich gleich beim Eingang der Liegenschaft gewählt werden. Die Kosten hierfür hat grundsätzlich der Liegenschaftseigentümer zu tragen, im Wohnungseigentum muß daher die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft diese Kosten tragen. Herr Nemeth führt weiters aus, dass bei Bekanntgabe der Verordnung vor einem Jahr sich diesbezügliche Angebote von Firmen auf rund 80 – 90 € pro Postkästchen bewegt haben, nunmehr die gleiche Arbeit um ca. 30 € pro Kästchen zu erhalten ist.

 

Wichtig in diesem Zusammenhang erscheint, dass bei Austausch der Kästchen ebenfalls das Schloss getauscht wird, damit die alten Schlüssel nach wie vor verwendet werden können.

 

Herr Nemeth berichtet aus seiner Erfahrung, dass derzeit die Post nur sehr unwillig zerstörte Brieffachanlagen repariert, dies mit der Argumentation, dass der Austausch derselben gesetzmäßig vorgeschrieben ist.

 

Der Tenor der zahlreichen Anrufer ging in die Richtung, dass man in seiner Liegenschaft nicht unbedingt hausfremde Personen haben will, da man einerseits befürchtet, dass die Zahl der Einbrüche steigen wird, andererseits eine Flut von Werbematerial, etc. zu erwarten ist.

 

Über die weiteren rechtlichen Aspekte finden Sie auf dieser Seite entsprechende Links hinsichtlich der Verordnungen, etc. (Anm. Links folgen..)

 

Zur Herausgabe von Haustorschlüssel führt Herr Nemeth inhaltlich wie folgt aus:

 

Die Überlassung von Haustorschlüssel ist im § 5 des Hausbesorgergesetzes geregelt. Dort findet sich die ursprüngliche Vereinbarung, dass der Hausbesorger dafür Sorge zu tragen hat, dass die Mietparteien den jederzeitigen Zutritt zum Haus finden. Ebenso ist dort verankert, dass gegen Sicherstellung (Kaution) eine entsprechende Anzahl an Schlüssel übergeben werden kann. Hier liegt schlussendlich die Problematik der neuen Verordnung. Herr Nemeth vermeint, nicht ohne weiters die gesperrten Schlüssel an x-beliebige Unternehmen verteilen zu können. Zu diesem Zweck könnte beispielsweise das Tableau der Gegensprechanlage entsprechend umgerüstet werden. Spezielle Firmen bieten Chipkarten an, über die eine individuelle Zutrittsberechtigung bewerkstelligt wird, die auch im Falle von in Verlust geratenen Chipkarten eine individuelle Sperre ermöglichen.

 

Peter Nemeth

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