Puls TV: Sendung vom 22. Oktober 2004 Kaufen // oder // Mieten

 

Am Beginn der Sendung führt Herr Nemeth aus, dass es, wenn man sich auf Wohnungssuche befindet, derzeit durchaus überlegenswert ist, sich für den Kauf einer Wohnung zu entscheiden. Ein kleines Rechenbeispiel unterlegt diese These. Herr Nemeth führt aus, dass eine ca. 85 m ² Wohnung im 7. - 8. Bezirk um die 800 Euro kostet, eine Eigentumswohnung, etwas kleiner, von der Lage im 16. - 17. Bezirk, durchaus um ca. 90.000,-- Euro zu erhalten sei. Zuzüglich der Nebenkosten wäre so eine gegenständliche Wohnung um ca. 100.000,-- Euro zu erwerben.

 

Bei der derzeit möglichen Finanzierung und Eigenmitteln von in etwa 30.000,-- Euro, und somit verbleibenden 70.000,-- Euro kommt es zu einer monatlichen Belastung von max. 450,-- Euro auf die nächsten 20 Jahre. Zuzüglich der fixen Betriebs- und Reparaturrücklage-ausgabekosten ergibt sich daher ebenfalls eine Gesamtbelastung von in etwa 800,-- Euro monatlich. Der Unterschied, führt Herr Nemeth weiter aus, liegt darin, dass diese gekaufte Eigentumswohnung etwas kleiner ist (Annahme 15 m²) und die Wohngegend als möglicherweise etwas schlechter zu qualifizieren ist.

 

In weiterer Folge versucht Herr Nemeth die Vor- und Nachteile von Kauf / Miete aufzuarbeiten und führt wie folgt aus:

 

Gründe für die Miete:

Zu wenig Eigenmittel, so sollten zumindest 20 % - 30 % an Eigenmittel vorhanden sein, für den anderen Fall sollte man sich für eine Mietwohnung entscheiden. Auch ist der Vorteil bei einer Miete die Mobilität, so kann ein Mietvertrag sehr flexibel beendet werden. Gleiches gilt für anstehende persönliche / familiäre Veränderungen. Auch hier empfiehlt es sich für einen Singel, möglicherweise vorerst eine Wohnung anzumieten.

 

Die Nachteile der Mietwohnung sind unter anderem wie folgt zu sehen:

Aus der Erfahrung als Hausverwalter führt Herr Nemeth aus, ist zu sagen, dass es immer wieder vorkommt, dass es Auffassungsunterschiede bei Mietende ob des Zustandes der Wohnung gibt. So kann es durchaus sein, dass ein Hauseigentümer, der eine grundsätzlich neu renovierte Wohnung zur Verfügung gestellt hat, bei Auszug des Mieters Forderungen anmeldet, die möglicherweise die hinterlegte Kaution übersteigen. In diesem Zusammenhang empfiehlt Herr Nemeth, dass bei Abschluss des Mietvertrages ein Protokoll samt Fotos über den tatsächlichen Istzustand der Wohnung angefertigt und möglicherweise diese Unterlage dem Vermieter zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

Die Vorteile für den Kauf einer Wohnung

liegen zweifelsohne darin, dass hier Werte für die kommende Generation geschaffen werden. Auch ist der Ankauf einer Eigentumswohnung für den Interessenten zu überlegen, der handwerklich geschickt ist und daher einiges in der Wohnung selbst herrichten kann (z.B. Bad verfliesen etc.) unter diesem Licht kann man durchaus eine etwas günstigere Wohnung erstehen und diese durch eigene Arbeit aufwerten.

 

Ein Anrufer bringt Herrn Nemeth zu den Nachteilen der Eigentumswohnung. So ist festzuhalten, dass man bei einer Eigentumswohnung Veränderungen in einem Haus nur gemeinsam mit der Mehrheit der Wohnungseigentümer bewerkstelligen kann. (Anmerkung des Verfassers: Nicht zu übersehen ist das Minderheitenrecht. Dieses sichert bis zu einem gewissen Grad auch den einzelnen Eigentümer das entsprechende Gehör seiner Rechte zu). Es muss aber festgehalten werden, dass dieses Recht nur im prozessualen Weg durchsetzbar ist.

 

Ein weiterer Anrufer beleuchtet eine andere Facette des Wohnungseigentums. Grundsätzlich besteht beim Kauf eines Neubaueigentums eine Gewährleistungsfrist von 3 Jahren. Nur zeigt sich aus der Erfahrung von Herrn Nemeth, dass auch schon Bauträger nach Übergabe des Objektes in Konkurs gegangen sind und daher die Realisierung der Gewährleistungsan-sprüche nicht ohne weiteres möglich erscheinen.

 

Herr Nemeth führt als letzten Punkt hinsichtlich des Eigentums aus, dass er davon abrät, sich eine Eigentumswohnung nur unter dem Licht einer entsprechenden Rendite im Falle des Weiterverkaufes durch Wertsteigerung anzuschaffen. Aus Sicht von Herrn Nemeth sind diese Zeiten vorbei, die Kaufpreise haben einen Höchststand erreicht. Für etwaige Wertanlagen empfiehlt Herr Nemeth Wertpapiere etc. Diese sichern höhere Renditen zu.

 

Als letztes, interessantes Thema dieser Sendung wurde von Herrn Nemeth ausgeführt, dass man Eigentumswohnungen / Objekte auch ersteigern kann. So ist es (leider) durchaus Gang und Gebe, dass Eigentümer ihre Wohnbeiträge nicht mehr entrichten könnten, der Verwalter ist dann verpflichtet, eine entsprechende Klage / entsprechende Schritte zur Versteigerung einzubringen. Damit ergibt sich die Situation, dass ein Sachverständiger das bewertungs-gegenständliche Objekt besichtigt und einen Kaufpreis schätzt. Eine Gegebenheit ist, dass dieser geschätzte Kaufpreis im Wert halbiert wird und den Ausrufpreis im Zuge der Versteigerung ergibt. Herr Nemeth kann aus Erfahrung mitteilen, dass hier kaum größere Lizitationen während des Verfahrens erfolgen.

 

Herr Nemeth führt aus, dass seitens der Gerichte eine eigene Homepage für diese Versteigerungen errichtet wurde, den Link finden Sie tieferstehend.

 

Zum Abschluss führt Herr Nemeth aus, dass er plant, sich kontinuierlich den Problemen des Wohnens zu widmen und so hier in erster Linie die nächsten Sendungen einen Schwerpunkt auf die Wohnungssuche, den Makler sowie die richtige Vertragsgestaltung zu legen.

 

http://www.edikte.at

Peter Nemeth für Puls TV

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