Sendung Puls TV vom 23 März 2005,

Thema: Vorsicht bei dem Austausch eines Gaswasserdurchlaufheizers:

In dieser Sendung bringt Herr Nemeth den Zusehern und Zuseherinnen wie folgt zur Kenntnis:

Still, heimlich und leise wurde im November 2004 ein neues Gesetz erlassen: Es ist nun normiert, dass ab sofort auch bei Kleinwasserdurchlaufheizer ein Abgaskontrolle im Abstand von 2 Jahren durchgeführt werden muss. Damit diese Kontrolle auch positiv ausfällt, wird es notwendig sein, dass das Gerät auf alle Fälle gewartet wird. Herr Nemeth führt weiters aus, dass für die Abgasüberprüfung mit Kosten von in etwa 30 – 40 € zu rechnen sind, für das jährlich notwendige Service wird man in etwa 50 – 70 € veranschlagen müssen. Die Pflicht, Thermen hinsichtlich der Abgaswerte zu überprüfen, bezieht sich auf alle Gasdurchlaufheizer.

In Wien gibt es derzeit noch ca. 40.000 Kleinwasserdurchlaufheizer die noch in Betrieb sind. Die meisten dieser Geräte verfügen über keinen Kaminanschluß und sind im täglichen Gebrauch durchaus vorteilhaft.

Im Februar 2005 erhielten nun nahezu alle Endverbraucher, welche ein derartiges Gerät besitzen, ein Schreiben von den Wiener Gaswerken. In diesem Schreiben wird nun auf diese wiederkehrende Pflicht zur Abgasmessung alle 2 Jahre hingewiesen. Weiters wurde eine Hotline für Rat und Tat eingerichtet. In dieser Aussendung ist weiters angemerkt, dass das Wiener Gaswerk empfiehlt, die Therme auszutauschen.

Die telefonische Auskunft der Gaswerke war dahingehend, dass diese empfiehlt, dass zu überprüfende Gasgeräte gegen einen Elektrospeicher auszutauschen und stellen dazu folgende Rechnung an:

Die Wartung des Gerätes beträgt in etwa 70 € pro Jahr, alle 2 Jahre müssen, wie oben angeführt, mit ca. 30 € für die Überprüfung gerechnet werden. Unabhängig davon ist bei Austausch des Gerätes mit Kosten von zumindest 700 € zu rechnen.

Für einen Elektroboiler spricht, dass die Anschaffungskosten in etwa 200 € betragen, an Änderungen der Wasserinstallation (Anschlüsse sowie Elektrozuleitung) wird noch einmal in etwa 300 € zu veranschlagen sein, diese Rechnung ergibt einen Gesamtkostenaufwand von etwa 500 €.

Vorteil des Austausches und der Umstieg auf Warmwasseraufbereitung mittels Elektro-Untertischspeicher sind ganz eindeutig die Kosten, da in der Regel ein Elektrospeicher nahezu wartungsfrei ist.

Bei dieser Vorgangsweise sind zwei essentielle Grundlagen zu beachten, führt Herr Nemeth nun aus:

Laut Ö-Norm 2793 gilt, dass für Geräte über 1,8 kW eine eigene Stromleitung vorhanden sein muss. Zumeist haben die Elektrowarmwasserspeicher 2 kW, dadurch entsteht die Verpflichtung für den Mieter, eine eigene Stromzuleitung einzuleiten. Dabei lauert nun die erste Falle:

In den meisten Mietverträgen ist verankert, dass Leitungen nur unter Putz verlegt werden dürfen. Ein einfaches Verlängerungskabel könnte bei einem Besuch durch den Hausverwalter oder Hauseigentümer durchaus für Komplikationen sorgen, der Hauseigentümer hätte die Möglichkeit, ein Kündigungsverfahren zu einzubringen.

Sollte nun der Mieter vertragskonform die Leitung einstemmen, könnte, lt. Herrn Nemeth die zweite Falle zuschnappen.

Gemäß Elektrotechnikgesetz aus dem Jahr 1992 gilt die Verlegung einer neuen Leitung als wesentliche Veränderung der Elektroanlage. In diesem Gesetz ist weiters normiert, dass bei einer wesentlichen Veränderung der Elektroanlage die gesamte Stromanlage dem heutigen Stand der Technik angepasst werden muss

Zu diesem Punkt erspart sich Herr Nemeth die weiteren Ausführungen, er empfiehlt dringend, vor dem Wechsel von einem Gasdurchlaufheizer gegen einen Elektrowarmwasserspeicher einen behördlich konzessionierter Elektriker zu konsultieren, der die grundlegende Situation der Wohnung besieht.

Anmerkung: In der Mietrechtsnovelle 2005 sind hierzu einige Änderungen geplant, ich verweise auf die kommenden Sendungen bei Puls-TV.

Peter Nemeth für Puls TV

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