Puls TV Sendung vom 19.11.04,

Thema die Wohnungssuche über den Makler:

 

Wenn sie auf Wohnungssuche sind, wird sie der richtige Umgang mit dem Makler interessieren. Zu diesem Thema gibt Herr Nemeth folgende Informationen:

Grundsätzlich ist die Provision für den Makler nur bei Zusammenkommen des Rechtsgeschäftes zu bezahlen. So erhält der Makler bei Verkauf eines Objektes 3% der Verkaufssumme (Anmerkung: bei geringen Kaufpreisen steigt die Provision bis auf 4 % an) bei Vermietung unbefristeter Bestandverhältnisse grundsätzlich drei Bruttomonatsmieten. Jedenfalls führt Herr Nemeth weiters aus, dass die Provision erst bei Abschluss des entsprechenden Rechtsgeschäftes zahlbar ist.

Auch räumt Herr Nemeth mit einem weit verbreiteten Vorurteil auf: Ein Gebäudeverwalter kann grundsätzlich ebenso eine Provision verlangen und bekommen, (bei Vermietung von unbefristeten Bestandverhältnissen aber nur zwei Monatsmieten), Grundvoraussetzung ist, dass der Gebäudeverwalter agiert wie ein Realitätenmakler; dass heißt, er inseriert  z.B. das zur Vermietung stehende Objekt einerseits, und er führt auch andererseits Besichtigungen und dergleichen durch.

Herr Nemeth weist auch darauf hin, dass ein Makler laut Immobilienmaklerverordnung von sich aus nicht tätig werden muss; lediglich wenn der Makler einen Alleinvermittlungsauftrag hat, muss er gegenständliches Objekt auch aktiv bewerben und versuchen einen Käufer / Mieter zu finden. Bei vorliegen eines schlichten Maklerauftrages (z.B.: Auftrag an den Makler: suchen sie mir bitte eine Wohnung, 80 m², diese Preisvorstellung) muss, wie oben angeführt, der Makler nicht tätig werden. Herr Nemeth vermeint aber,  dass größere Realitätenkanzleien durchaus auch ohne Alleinvermittlungsauftrag Objekte anbieten.

 

Falls man sich nun entschließt, gegenständliche Wohnung anmieten zu wollen, so wird es notwendig sein, ein Mietanbot zu unterschreiben. Jedenfalls ist hier der Makler verpflichtet, neben der Kopie des Angebotes auch eine Nebenkostenübersicht auszuhändigen, möglicherweise auch auf sein wirtschaftliches Nahverhältnis hinzuweisen, eine genaue Übersicht der in diesem speziellen Fall entstehenden Kosten zu geben, als auch den Konsumenten hinsichtlich der Rücktrittsmöglichkeiten aufzuklären. Unterfertigt man nun unter diesem Licht am Tag der ersten Besichtigung ein Mietanbot (oder ein Kaufanbot für ein Objekt, welches zu Wohnzwecken dienen soll), hat man jedenfalls eine Woche Rücktrittsmöglichkeit von diesem Angebot, wenn einer der vorgenannten Punkte/ Dokumente/Unterlagen vom Makler nicht übergeben wurden, verlängert sich das Rücktrittsrecht auf insgesamt 30 Tage. Wegen einer diese Aussage fast nicht glaubenden Annruferin führt Herr Nemeth etwas genauer aus: Der Vermieter wird bestrebt sein, mit dem Mietinteressenten relativ rasch einen Mietvertrag zu unterfertigen, so ist trotz der Rücktrittsfrist von 30 Tagen die normale Vorgangsweise die, dass man nach nach etwa 5 Tagen einen Mietvertragsentwurf erhält, zu welchem man sich relativ rasch äußern wird müssen, somit die lange Rücktrittsmöglichkeitszeit gemäß Konsumentenschutzgesetz in der Praxis kaum zur Anwendung kommen wird.

 

Es werden Anfragen von weiteren Anrufern

.)         gibt es zentrale Seiten von Wohnbau-gesellschaften, wo man deren Angebot einsehen kann, (Anmerkung: leider nein)

.)         welche Grundausstattungen müssen Wohnungen und Häuser haben,

.)         wie kann man eine schwarze Ablöse zurückfordern,

usw. beantwortet.

Zum Schluss der Sendung versucht Herr Nemeth noch gebräuchliche Inseratentexte kritisch zu analysieren und führt dazu wie folgt aus:

Wenige Autominuten von der Stadt....

das Objekt ist jenseits von öffentlichen Verkehrsanschlüssen gelegen und daher für Interessenten ohne eigenen Pkw nicht wirklich geeignet

Jugendliches Ambiente, lebhafte Umgebung …

in unmittelbarer Umgebung finden sich möglicherweise einige (Nacht-) Lokale, hier ist mit verstärkten Pkw- (Parkplatzsuchen) Verkehr als auch beim Schließen der Lokale mit vermehrten sich auf der Straße unterhaltenden Personen zu rechnen.

Seriöses Umfeld und exklusive Lage …

genau das Gegenteil von obigen Ausführungen, so handelt es sich wahrscheinlich um Botschafter oder Bankenviertel, in welchen erfahrungsgemäß nach Büroschluss kein Leben mehr herrscht.

 

Peter Nemeth für Puls TV

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