Sendung Puls TV vom 9 und 16.2.2005,

Thema Versicherungen....

Am Beginn teilt Herr Nemeth die Kosten eines Einsatzes der Feuerwehr/Polizei wie folgt mit:

Tel: 122  - Feuerwehr

Einsätze bei Bränden und Naturkatastrophen sowie die Bergung von Menschen und Tieren kosten nichts. Auch das verirrte Kätzchen wird um Gottes Lohn vom Baum geholt.

Bergungen, Wasserschäden und Fehlalarme kosten 

Zur Kasse bitten die Florianijünger bei Bergungen nach Verkehrsunfällen, Wasserschäden in Wohnräumen und Fehlalarmen. Zahlen muss man auch, wenn man sich ausgesperrt hat und die Feuerwehr die zugefallene Wohnungstür öffnet.

Bei Gefahr kostenlos

Die Wiener Berufsfeuerwehr verrechnet hier 225 Euro, falls der Einsatz in einer Stunde erledigt ist. Ist Gefahr im Verzug – ein Kleinkind ist allein in der Wohnung, oder das Öl für die Pommes brutzelt am Herd – wird kostenfrei geöffnet. Die Kosten bei Einsätzen in Wohnräumen (Wasserschäden) werden möglicherweise von der Haushalts- oder Eigenheimversicherung unter dem Titel „Schadensminderung“ übernommen.

Tel: 133 - Polizei

Bekannt ist die „Blaulichtsteuer“: Bei einem Verkehrsunfall braucht die Exekutive nicht einzuschreiten, falls keine Personen zu Schaden gekommen sind und die Unfallgegner Namen und Adressen ausgetauscht haben. Wird sie dennoch gerufen (etwa weil die Sachlage unklar ist oder einer der Beteiligten einen Unfallbericht braucht), werden 36 Euro eingehoben.

Privaten Sicherheitsdienst beauftragen

Der Fehlalarm einer Einbruchs-Alarmanlage, die direkt mit Polizeiwachzimmer oder Gendarmerieposten verbunden ist, schlägt mit 109 Euro zu Buche. Der kriminalpolizeiliche Beratungsdienst empfiehlt daher, einen preiswerteren privaten Sicherheitsdienst zu beauftragen, der solche irrtümlichen Alarme „ausfiltert“ und im Ernstfall Polizei oder Gendarmerie verständigt.

Was ist nun bei Versicherungsabschlüssen zu beachten, dazu Herr Nemeth:
 

Deckungsunterschiede

Achten Sie nicht alleine auf den Preis, sondern vergleichen Sie auch den jeweiligen Deckungsumfang der verschiedenen Angebote. Es kann dabei gravierende Unterschiede geben.

Kostenfreie Zusatzvereinbarungen

Die sog. “Maklerklauseln” sehen prämienfreie Verbesserungen Ihrer Versicherungsbedingungen vor. Bestehen Sie darauf, dass diese Maklerklauseln in Ihren Vertrag aufgenommen werden.

Preisverhandlungen

Holen Sie unbedingt von mehreren Anbietern gleiche Angebote ein. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie den Anbietern die Inhalte der Offerte nicht frei lassen.

Lassen Sie sich dazu von einigen Anbietern ein Offert erstellen, suchen Sie sich das Angebot mit der für Sie interessantesten Deckung aus, lacken Sie den Namen des Anbieters und den Prämienbetrag aus und lassen Sie sich dann aufgrund dieses Angebots weitere Angebote erstellen. Diese Angebote sind dann die ideale Grundlage für weitere Preisverhandlungen.

Akzeptieren Sie es nicht, wenn ein Anbieter darauf besteht, in einer anderen Form anzubieten, weil ”unser Haus das in dieser Form nicht macht” oder “das geht so bei uns nicht” o.ä. Ein Angebot, das eine Versicherung macht, kann jede andere Versicherung auch machen - wenn sie will.

Zahlungsweise

Bestehen Sie darauf, dass Ihre Versicherungsprämie bei monatlicher Zahlung nicht höher ist als bei jährlicher Zahlung.

Startpolizze

Verlangen Sie eine Startpolizze, bei der Sie im ersten Jahr nur die Hälfte der Prämie bezahlen müssen.

Kündigung

Bestehen Sie auf jährliches Kündigungsrecht ohne Dauerrabatt-Rückzahlung.

Kundenkonto

Wenn Sie Inhaber eines Kundenkontos sind, haben Sie - unabhängig davon, wann Sie innerhalb des Jahres Ihre Versicherungsprämie bezahlen - das ganze Jahr über den Versicherungsschutz. Der Zahlungszeitpunkt wird bei Inhabern von Kundenkarten nach deren finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Sie eine solches Kundenkonto bekommen.

Spezielle Deckungen

In bestimmten Situationen sind ganz spezielle Versicherungsdeckungen nötig. Diese Deckungen werden von manchen Versicherungen oft allzu schnell als nicht versicherbare Risiken bezeichnet. Hinterfragen Sie diese Deckung bei mehreren Versicherungsgesellschaften und bestehen Sie gegenüber Ihrem Agenten darauf, dass die Deckungsmöglichkeiten der ergänzenden Zeichnungs- u. Tarifierungsrichtlinien voll ausgeschöpft werden.

Stichwort: Dauerrabatt, dazu Herr Nemeth:

Üblicherweise gewährt Ihnen der Versicherer bei Abschluss eines langjährigen Versicherungsvertrages einen Dauerrabatt in Form eines Prämiennachlasses. Dieser muss vereinbart werden.

 

Wenn Sie vorzeitig kündigen, kann das Versicherungsunternehmen von Ihnen den Ersatz des gewährten Dauerrabattes verlangen. In diesem Fall kann der Versicherer die Differenz zwischen der vereinbarten Prämie und der Prämie für Verträge mit einer Laufzeit, die der tatsächlich verstrichenen Laufzeit entspricht, verlangen.

Allerdings nur, wenn der Versicherer zur Zeit des Vertragsabschlusses tatsächlich in seinem Tarif eine Prämie für derartige Verträge mit kürzerer Laufzeit vorgesehen hatte.

 

Beispiel:

Sie haben am 20.1.1999 eine Haushaltsversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen.

Die Jahresprämie beträgt € 200,- inkl. Versicherungssteuer. Die Versicherung gewährt Ihnen einen Dauerrabatt von 20% - so beträgt die „Jahresrabattprämie“ € 160,-.

Das heisst, Sie erhalten einen Rabatt von € 40,- pro Jahr.

Kündigen Sie diese Versicherung zum 20. 1. 2003, kann die Versicherung 4 mal den Rabatt von € 40,- Euro pro Jahr fordern, gesamt also € 160,-. Die Versicherung kann natürlich im Rahmen einer Kulanz auf diesen Betrag verzichten.

Abschliessend werden die Inhalte eines Versicherungspaketes besprochen, Herr Nemeth führt
wie folgt aus...

Im Unterschied zu einer Wohngebäudeversicherung / Eigenheimversicherung wird nicht der Baukörper, sondern der Inhalt (Einrichtung, Kleidung, Schmuck, Bargeld, lebensmittel usw.) in den Wohnräumlichkeiten (sowie der "Kellerkram" im Keller oder auf dem Dachboden) versichert.

Die Richtige Versicherungssumme orientiert sich am Neuwert des Wohnungsinhaltes oder bei moderneren Versicherungspolizzen an der Wohnnutzfläche der Wohnung in Quadratmeter. Fehlerhafte Angaben im Bereich von bis zu 10 Prozent sind meist im Bereich der vereinbarten Toleranzgrenze.

Bei guten Versicherungen ist vereinbart, dass auf den Einwand der Unterversicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme (Höchsthaftungssumme) verzichtet wird.

Eine Haushaltsversicherung bietet allgemein Schutz vor dem finanziellen Folgen von:

Feuer

Schäden durch Brand

Schäden durch direkten und auch gegebenenfalls indirekten Blitzschlag

Explosion und Folgeschäden, wie z. B. Russ- oder Löscharbeiten

Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung und (gegebenenfalls) Vandalismus

Voraussetzung für Versicherungszahlungen: Anzeige des Vorfalls bei der Polizei.

Leitungswasser

Leitungswasserschäden sind jene Schäden, die am Inventar durch austretendes Leitungswasser entstehen. Wenn Schäden auch an Malerei oder Tapeten auftreten und diese nicht durch eine bestehende Gebäudeleitungswasserversicherung versicht sind, übernimmt auch hier die Leitungswasserversicherung den Schaden.

Naturereignisse

Sturm

Hagel

Schneedruck

Felssturz

Steinschlag

Erdrutsch und teilweise auch Katastrophendeckung (meist eingeschränkte Versicherungssummen)

Folgeschäden aus diesen Ereignissen

Glasbruch

Soferne der Glasbruch in dem Vertrag als eingeschlossen gilt, sind sämtliche Flachgläser mitversichert, wobei hier darauf zu achten ist, ob es Einschränkungen in der Grösse oder im Wert der Glasscheiben gibt. Gute Versicherungen haben eine "All-In"-Glasdeckung, wo es weder eine Einschränkungen der Grösse noch nach dem Betrag gibt, auch sind Duschkabinen aus Kunststoff (kein Glas) in solchen Verträgen miteingeschlossen.

Privathaftpflicht

Fügen Sie oder mitversicherte Familienangehörige als Privatperson anderen einen Schaden zu (Fahrradunfall, Kollision beim Skifahren usw.) prüft die Versicherung die Ansprüche, wehrt ungerechtfertigte Forderungen rechtlich ab oder zahlt, falls die Haftung gerechtfertigt ist.

Achtung: Sollten Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, so ist acht zu geben, bis zu welchem Alter sie als mitversichert gelten (früher bis zum 19. Lebensjahr, jetzt teilweise bis zum 25. Lebensjahr – soferne sie keine eigene Wohnung bewohnen und an diesem Haushalt bei den Erziehungsberechtigten oder Eltern gemeldet sind).

Wichtig

Die Versicherung ist unverzüglich nach Eintreten des Schadenereignisses zu informieren. In jedem Fall empfehlenswert: Vor etwaigen Aufräumungsarbeiten Bilder von den Schäden anfertigen lassen.

Vor Vertragsabschluss etwaige Selbstbehalte, Ausnahmebestimmungen und Obergrenzen (bei Wertgegenständen, Schmuck, Bargeld und Antiquitäten) prüfen!

Auch ist darauf zu achten, dass in der Privathaftpflichtversicherung eine entsprechend hohe Versicherungssumme (günstiger Weise mindestens 726.000 Euro), als auch eine weltweite Deckung und nach Möglichkeit auch die Tätigkeitsschäden (für Beschädigung von geborgten Gegenständen, wie Fotoapparat, Handy usw.) als miteingeschlossen gelten.

Will man eine bestehende Haushaltsversicherung kündigen, muss man dies im Regelfall bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages tun (in der Polizze festgelegt). Bei allen längerjährigen Verträgen (z.B. Zehnjahresverträge), die nach dem 31. März 1994 geschlossen worden sind, gibt es in Österreich folgende konsumentenfreundliche Regelung: Solche Verträge können frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres danach jedes weitere Jahr mit einmonatiger Kündigungsfrist beendet werden.

Sollte der Versicherer für die Laufzeit einen sogenannten Dauerrabatt gewährt haben, hat er das Recht auf Rückzahlung des gewährten Dauerrabattes.

Bei Versicherungswechsel wird meist teilweise oder bis zu einer Jahresprämie des neuen Vertrages die Dauerrabattrückforderung vom neuen Versicherer übernommen.

 

Peter Nemeth für Puls TV

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