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DO | 26.04.2007
Wohnrecht (Bild: ORF)
Gasthermen-Urteil
Mit Klagen noch warten
Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) dürfen die Kosten von Reparaturen oder einer Erneuerung einer Gastherme nicht auf die Mieter abgewälzt werden. Die Mietervereinigung rät aber, derzeit mit Klagen noch zu warten.
Therme (Bild: ORF)
Die Mietervereinigung rät dazu, mit Klagen noch zu warten, bis ein zweites Urteil des OGH gefallen ist.
"Unsicher, ob Rücken- oder Gegenwind"
Laut Nadja Horvath von der Mietervereinigung wird den Mietern, die Hilfe suchen, geraten derzeit mit Klagen noch abzuwarten: "Es gibt zwar das OGH-Urteil. Es ist aber ein zweites Verfahren im Laufen, das sich mit dem gleichen Thema beschäftigt. Es ist nicht sicher, ob die erste Entscheidung relativiert wird oder nicht."

Die Mietervereinigung rät daher, mit einer Klage noch zu warten, bis das zweite Urteil gesprochen ist. Das Geld für eine Reparatur oder eine neue Therme müsste ja eingeklagt werden. Erst nach dem zweiten Urteil "haben wir dann mehr Rechtssicherheit, ob es Rücken- oder Gegenwind geben wird".

Die Entscheidung des OGH wird in Kürze erwartet. Konkret geht es dabei wieder um eine sogenannte Verbandsklage, die von der Arbeiterkammer eingebracht wurde. Wie auch bei der ersten Klage stehen vor allem Mietvertrags-Klauseln im Mittelpunkt, die die Erhaltung der Therme auf die Mieter übertragen.
Ein hitziges Thema zwischen Vermieter und Mieter bleibt die Gastherme.
Viele Vermieter weigern sich
Seit die Arbeiterkammer im Februar die Entscheidung des Höchstgerichts veröffentlichte, sind viele Mieter der Meinung, dass nun automatisch der Vermieter die Reparatur der Gaskombi-Therme übernehmen muss - zumindest wenn es sich bei dem Vermieter um eine kommerzielle Firma handelt, also kein Vertrag von privat an privat besteht.

Aber: Viele dieser Vermieter weigern sich nach wie vor, die Kosten für die Reparatur oder Erneuerung zu übernehmen.

Walter Rosifka von der Wiener Arbeiterkammer rät daher Betroffenen, zunächst selbst zu zahlen: "Wenn man dann die Reparatur selbst durchgeführt hat, wird man wohl darauf angewiesen sein, dass man die Kosten vom Vermieter einklagt." So eine Klage zu verlieren sei aber kaum vorstellbar, so Rosifka.
Ausmalen (Bild: ORF)
Nur wenn Wände beschädigt wurden, muss ausgemalt werden.
Wohnung muss nicht neu ausgemalt sein
Ähnlich verhält es sich beim Thema Ausmalen: Der Mieter muss beim Ausziehen die Wohnung nicht neu ausgemalt zurückgeben, sofern die Wände nicht beschädigt wurden. Bei Problemen hilft auch hier nur eine Klage.

Bald soll es dazu ein ein weiteres Urteil des OGH geben, wieder nach einer Verbandsklage der Arbeiterkammer. Die Konsumentenschützer erwarten auch hier, wieder Recht zu bekommen, und hoffen dann auf mehr Entgegenkommen von Seiten der Vermieter.
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Ihre Meinung zu diesem Thema
Eine Frechheit ist auch die FERNWÄRME!!!
seneca23, vor 13 Stunden, 33 Minuten
Ich habe wie andere auch auf meinem Heizkörper diese Messstäbchen. Obwohl ich den ganzen Winter die Heizung in keinem Rauch auch nur einmal aufgedreht hätte, stehen diese Messstäbchen NICHT mehr auf NULL wie sie sollten, sondern eben leicht drunter. d.h. ich muß zahlen für eine Leistung die ich nicht in Anspruch genommen habe. Das nenne ich Soziale Wärme!
Eine Frechheit ist auch die FERNWÄRME!!!
seneca23, vor 13 Stunden, 33 Minuten
Ich habe wie andere auch auf meinem Heizkörper diese Messstäbchen. Obwohl ich den ganzen Winter die Heizung in keinem Rauch auch nur einmal aufgedreht hätte, stehen diese Messstäbchen NICHT mehr auf NULL wie sie sollten, sondern eben leicht drunter. d.h. ich muß zahlen für eine Leistung die ich nicht in Anspruch genommen habe. Das nenne ich Soziale Wärme!
lecksi1981, vor 16 Stunden, 35 Minuten
Was kümmert das dem Vermieter. Er hat zwei Möglichkeiten: Entweder der Mieter besteht nicht auf die Bezahlung des Vermieters, oder der Vermieter holt sich die Gastherme über kräftigere Mieterhöhungen. Wie teuer ein Vermieter seinen Wohnungen machen kann, hängt von Angebot und Nachfrage ab. Nachdem die Single-Haushalte zunehmen, wird die Wohnungsnachfrage nicht geringer.
Nicht so einfach!
wolfx, vor 15 Stunden, 29 Minuten
Durch die Richtwert-Regelung ist das nicht so einfach. Aber man macht eben nur mehr 3-Jahrs-Verträge - dann allerdings mit 25 % Abschlag - und verlängert dann mit dem Mieter nicht mehr.
Kosten werden wieder die Mieter zahlen!!!
xanthipe, vor 17 Stunden, 10 Minuten
Einerseits erwarte ich durch die Änderung, eine Abwälzung der neuen Kosten in einer Erhöhung der Mieten. Andereseits habe ich erlebt, dass ich nach Einzug in eine 7 Jahre alte Wohnung nach ca. 6 bis 8 Monaten der Boiler kaputt wurde (ließ ihn aber nach meinem Einzug gleich einmal entkalken!), weil der Vorgänger nicht darauf achtete. Ich habe mich gründlich geärgert.
D.h. Wenn der Mieter in eine ältere Wohnung zieht, trägt er jedesmal das Risiko, solche Sachen u.U. erneuern zu müssen, wenn die Vormieter nachlässig mit den Wohnungsteilen umgeht. Ebenso ist es mit den Böden, Türen.
Die Frage ist, was ist gerecht?
Ich beneide keinen Wohnungseigentümer, die ihre Mieter nicht mehr losbekommen, obwohl sie keine Miete mehr bezahlen und die Wohnung vollkommen verdrecken lassen. Angeblich ist dies ja auch im zunehmen, dass man/frau mit fremden Eigentum grob fahrlässig umgegangen wird.
Blödsinn!
tomtiger, vor 16 Stunden, 43 Minuten
Die Miethöhe ist gesetzlich geregelt!

Ohne Zentralheizung ist es keine Kategorie A, ohne Warmwasser keine Kategorie B.

Kategorie A: 2,91 Euro pro Quadratmeter
Kategorie B: 2,19 Euro pro Quadratmeter
Kategorie C: 1,46 Euro pro Quadratmeter

Für die funktionierende Zentralheizung kassiert der Vermieter also 72 Cent pro Quadratmeter, für Warmwasser 73 Cent.

In einer 50 Quadratmeterwohnung kassiert der Vermieter für die Zentralheizung also 36 Euro im Monat, für das Warmwasser 36,50.

Für eine funktionierende Kombitherme in einer 50 Quadratmeterwohnung kassiert der Vermieter sohin 72,50 Euro im Monat, und hat daher dafür zu sorgen, daß Warmwasser und Heizung funktionieren.

Es steht dem Vermieter frei, auf die 870 Euro im Jahr zu verzichten, und eine reine Kategorie C Miete zu verlangen, dann muß er auch nicht dafür bezahlen, daß es funktioniert.
Faszinierend
ekceum, vor 16 Stunden, 5 Minuten
Der Mietertrag einer 50 Quadratmeter-Wohnung ergibt in 30 Jahren: 30 Jahre * 12 Monate * 50 Quadratmeter * 2,91 Euro = 52.380,- Euro. Falls irgendjemand eine Eigentumswohnung im guten Zustand in einem soliden Haus in einer normalen Gegend um diesen Preis verkaufen möchte, so nehm ich sie sofort. Vermieten tu ich sie jedoch nicht, sondern mit Gewinn weiterverkaufen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Wohnungsbesitzer von den Mieteinnahmen eine Therme alle 30 Jahre finanzieren kann.
Interessant
ekceum, vor 15 Stunden, 54 Minuten
Betrachtet man die Kategorieprise:
Kategorie A: 2,91 Euro pro Quadratmeter
Kategorie B: 2,19 Euro pro Quadratmeter
Kategorie C: 1,46 Euro pro Quadratmeter

Beträgt der Preissprung von Kategorie C zu B: ~73 Cent und von B nach A 72 Cent.
Für den Sprung von C nach B muss ein Boiler im Gegenwert von ca. 500 Euro aufgewendet werden, für die Wohnungsaufwertung von B nach A jedoch 5.000,-. Ta kann man eigentlich nicht wirklich erwarten, dass der Vermieter auch noch für die Reparaturen zahlen soll. Da würde die Wohnung bei Kategoriemietzinspreisen auch in 100 Jahren nur Verlust einbringen.
An ekceum:
tomtiger, vor 14 Stunden, 34 Minuten
Das sind die Richtwerte, da kommen noch Zuschläge drauf (Lift, Garage, Keller, Verkehrsanbindung, Grün-/Ruhelage ...) bzw. Abschläge (Lärm, Verkehr, ...) weg. Hier im 8. haben wir z.B. so meist 5 - 10 Euro pro m2 Kat.A. Der Richtwert in Wien liegt für Kat A bei 4,57 Euro.

Zu den Kategorien, da sind die Unterschiede doch ein wenig anders.

Kategorie A: mindestens 30m2, ein Zimmer, Vorraum, zeitgemäße Badegelegenheit (Badezimmer), Klo, Küche, Zentralheizung und Warmwaser.

Kategorie B: Wie A, aber ohen Zentralheizung.

Kategorie C: Wohnung in brauchbarem Zustand mit einer Wasserentnahmestelle und einem Klosett im Inneren.

Bei 50m2 ist der Unterschied zwischen B und C noch Küche und Bad und Warmwasser. Das kostet auch mindestens so viel wie eine Zentralheizung.

Aber der Vermieter kann dazu auf die Mietzinsreserve zurückgreifen, hat Steuervorteile etc.etc.
Es fehlt die Ausgewogenheit ...
chrisup, vor 20 Stunden, 1 Minute
Beim Mietrechtsgesetz fehlt es meiner Meinung nach überhaupt an der Verhältnismäßigkeit: Die Mieter werden - wohl zu Recht - vor den "Schwarzen Schafen" bei den Vermietern geschützt. Aber im Windschatten dieses Gesetzes haben unter anderem "Mietnomaden" ein Schlaraffenland für sich entdeckt (bei den Schäden, die diese hinterlassen, ist die verlangte Kaution nur ein besseres Trinkgeld).
Aus lauter Übereifer für den Mieterschutz sollte man nicht die Ausgewogenheit vergessen, damit Mieter UND Vermieter gleichermaßen zu ihren Rechten kommen.
Ein persönliches Fallbeispiel *** WWW.MIETNOMADEN-INFO.AT ***
Mietnomaden sind Verbecher!
tomtiger, vor 16 Stunden, 58 Minuten
Mehr als zu drohen, Mietnomaden ins Gefängnis zu stecken kann der Gesetzgeber nicht.

Was Du brauchst ist z.B. eine Versicherung, die z.B. der Verein der Hausbesitzer aushandeln könnte.

Du kannst nicht das normale Risiko des Geschäftsmannes, daß jeder Vermieter hat, auf die Mieter abwälzen!

Richtig ist, daß man in Österreich als Vermieter kaum reich wird, aber es ist eine normale gewerbliche Tätigkeit mit einem entsprechenden Risiko.
@tomtiger
wolfx, vor 15 Stunden, 38 Minuten
@tomtiger
wolfx, vor 15 Stunden, 32 Minuten
Doch, der Gesetzgeber kann Rahmenbedingungen schaffen, damit so etwas nicht so leicht passiert (etwa Besichtigungsrecht ausweiten, schnellere gerichtliche Verfügungen, etc.).

Sobald eine Versicherung ins Speilkommt, wird's noch teurer.

Selbstverständlich muss das Risiko auf den Mieter abgewälzt werden. Ist doch beim Ladendiebstah genauso - die Guten bezahlen für die Bösen.

Vermietung ist in vielen Fällen eben keine "normale" gewerbliche Tätigkeit (daher auch keine Gewerbeberechtigung, keine Sozialversicherungszahlungen, etc.). Oder bei welcher "normalen" gewerblichen Tätigkeit sind die "Verkaufspreise" gesetzlich vorgeschrieben?
An wolfx:
tomtiger, vor 14 Stunden, 21 Minuten
Die gesetzlichen Grundlagen sind ein Kompromiß. Ich kenne das MRG nicht auswendig, aber Besichtigung mit 2 Wochen Vorankündigung maximal 2 mal im Jahr.

Die Geschwindigkeit der gerichtlichen Verfügungen sind einerseits vom Arbeitsaufwand der Gerichte abhängig, andererseits im Rahmen der Definition eines ordentlichen Verfahrens (EMRK, Recht auf richterliches Gehör, etc.etc.).

Ja, das Risiko als solches wird auf alle Kunden übertragen! Nicht auf einen einzelnen Kunden!

Wo sind die Kaufpreise festgeschrieben? Hmmm, Mobilfunk, Internet, Festnetz, Rechtsanwaltstarif, Notariatstarife, Immobilienmaklergebühren, Grundnahrungsmittel .... um nur einige zu nennen.

Wenn es kein Geschäft ist, vermiete halt nicht! Die Hufschmiede sind auch verschwunden.

Was kommt als nächstes? Beschwerst Du Dich, daß Gemeindewohnungen und sozialer Wohnbau den Wohnungsmarkt kaputt macht?
ui das wird lustig
leopoldinemayer, vor 20 Stunden, 26 Minuten
spö-mietervereinigung gegen spö-wiener wohnen.
ähnlich dem Gewerkschaftsmitglied Fritz Verzetnitsch
gscheitbär06, vor 19 Stunden, 9 Minuten
mit Hilfe des ÖGb gegen den ÖGB***
Ob eine Thermen- bzw. Boilererneuerung
unbekannterniemand, vor 21 Stunden, 22 Minuten
bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, d.h. wenn kein Vandalismusakt vorliegt, in die Zuständigkeit des Mieters fällt, bezweifle ich aus eigener Erfahrung als Vermieter. Jedoch muss eine regelmäßige Wartung (durch eine Fachfirma) der Geräte sehr wohl den Mietern zumutbar sein.

Ein anschauliches Beispiel aus meiner jüngsten Erfahrung ganz allgemein: eine Wohnung top saniert mit neuen Böden, neuer Küche (im normalen!! Mietpreis inkludiert), neuer Toilette, neuem Boiler etc. - Gesamtkosten betrugen dafür 15.000 Euro. Nach 3 !! Jahren eines Mietverhältnisses waren sämtliche Böden zu erneuern!, Waschbecken und Waschmuschel mussten ebenfalls ersetzt werden wegen "Löchern", eine 3-cm-dicke Türe war durchbohrt und die Bänder waren beinahe ganz abgerissen, eine Türe fehlte überhaupt; Wischleisten sahen aus als ob sie Hamster als Haupmahlzeit zerknabbert hätten usw. usf. Der Gesamtschaden nach 3 Jahren Mietdauer betrug mehr als 7.000 Euro!!
Was meint wohl da der Mieterschutz zu solchen Vandalen??
Thermen- Boilererneuerung
milli47, vor 20 Stunden, 12 Minuten
ich gebe Dir vollkommen recht. Nachdem ich einen Mietnomaden in meiner Wohung in Graz hatte (2700 Euro noch ausständig), habe ich die Wohnung verkauft. Eigentlich hätte ich gerne gewußt - wer schützt die Vermieter.
Ist doch Blödsinn!
tomtiger, vor 17 Stunden, 7 Minuten
Der Vermieter kassiert mehr Miete pro Quadratmeter, wenn eine Therme eingebaut ist. Daher und nur dann hat er auch die Wartung zu bezahlen.

Es steht dem Vermieter aber frei, auf die Kategorie A Miete zu verzichten, und sich mit der viel geringeren Kategorie B Miete abzufinden, dann ist die Therme gänzlich Sache des Mieters.

Aber Du kannst nicht Warmwasser und Zentralheizung vermieten, und der Mieter soll dann nochmal dafür zahlen.

Das möchte ich sehen, daß Du akzeptierst, daß wenn Du einen Mietwagen im Urlaub nimmst, Du einen allfälligen Defekt bezahlen sollst. Besserer Vergleich: Du bezahlst mehr, damit in dem Mietwagen eine Klimaanlage ist, wenn die ausfällt sollst Du auch die Reparatur zahlen.

Du vermietest eine Heizung, und hast dafür zu sorgen, daß die ordentlich funktioniert!
Der Vergleich mit dem Mietwagen
ekceum, vor 16 Stunden, 13 Minuten
hinkt gewaltig, denn die Miete eines Leihwagens finanziert nach ungefähr 1,5 Jahren den Neupreis des Autos. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer bereit ist, innerhalb von 1,5 Jahren den Wohnungswert als Miete zu berappen!
An ekceum:
tomtiger, vor 14 Stunden, 17 Minuten
Wie lange hält ein Auto, wie lange hält eine Wohnung? Richtig ist, daß die Mieten viel zu hoch sind, im Vergleich zum Auto. Der Mietwagen ist nach 2 Jahren nix mehr Wert, die Wohnung ist in 100 Jahren noch viel wert.

Abgesehen davon geht es darum, daß Du für etwas bezahlst. Der Mieter bezahlt ja etwas für die funktionierende Heizung, die ist ja kein Geschenk.
Es gibt genau ein Urteil,
wolfx, vor 21 Stunden, 56 Minuten
in dem ein Mieter unter ganz bestimmten Umständen gegen einen gewerblichen Vermieter recht bekommen hat und die mitvermietete Therme nicht selbst erneuern muss. Wer die Therme nicht auf eigene Kosten jährlich warten und Abluftmessungen vornehmen lässt oder keinen gewerblichen Vermieter hat, sollte sich besser nicht darauf berufen.
.. der Blödsinn tut langsam weh!
bongo80, vor 21 Stunden, 50 Minuten
Woher hast Du denn das. Es gibt tatsächlich "ein" Urteil; dieses erging aufgrund einer Verbandsklage und betrifft nicht "einen gewerblichen" Vermieter, sondern tausende (Unternehmer und auch Nichtunternehmer). Im Übrigen verwaltet die beklagte Verwalterin ca 600 Häuser! Auch der Rest Deiner Meldung ist juristischer Humbug.
hmmm....sind löcher in den wänden...
nomercy, vor 22 Stunden, 2 Minuten
helle farbflecken an den wänden durch bilder..
kratzer im parkett..
abgesplitterte funier an den türen....
...schäden...??

..oder ist das nur abwohnen...???

...wenns nur abwohnen ist...werden die preise steigen oder viele wohnungen nicht mehr vermietet werden...so einfach ist das....!!
anpr, vor 20 Stunden, 46 Minuten
Na dann werdens halt nicht mehr vermietet. Wenn sich Vermieter leisten können Wohnraum ungenutzt leer stehen zu lassen, scheinen sie eh nicht am Hungertuch zu nagen.

Und meiner Ansicht nach sind die von Dir beschriebenen sehr wohl "normale Nutzungsspuren". Oder hat schon jemand mal zusammengebracht Bilder aufzuhängen, ohne dass sich nach einiger Zeit Ränder bilden?
Bin gerade dabei
sexypeterwhite, vor 22 Stunden, 21 Minuten
eine Klage zu starten gegen meinen Vermieter. Weil die Therme erneuert werden musste und ich alles zahlte. Jetzt wartet der Anwalt nur noch auf die Frist und dann gehts los. Ich bin gespannt!
klage verlieren mv gekündigt
bmw528, vor 22 Stunden, 3 Minuten
also einen mieter der mich verklagt und nicht recht bekommt würde ich sofort kündigen ...
bmw528
bongo80, vor 21 Stunden, 49 Minuten
Den Mieter Deines BMW kannst Du kündigen; der Wohnungsmieter genießt Kündigungsschutz.
@bmw528,
anpr, vor 20 Stunden, 44 Minuten
und mit welcher Begründung?

Aussagen wie Deine sind mit ein Grund warum Vermieter so einen schlechten Ruf haben.
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